„Bildungskooperation mit dem VNB – Wie geht das?“
Als anerkannte Landeseinrichtung der Erwachsenenbildung sind wir berechtigt, mit anderen Bildungsakteur*innen Kooperationen einzugehen. Auf dieser Grundlage können wir dann die Bildungsarbeit des*der Kooperationspartner*in mit einem Teil der Finanzhilfe unterstützen, die wir auf Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes erhalten (§8 NEBG). Dabei bleiben die „Eigenständigkeit der Einrichtungen oder ihrer Träger, die selbständige Gestaltung des Angebots und die Auswahl des Personals unberührt“ (§2 NEBG).
Dies ist eine wichtige Grundlage für die Sicherung einer thematisch vielfältigen und zielgruppenorientierten Bildungsarbeit in ganz Niedersachsen. Dabei kann es z.B. um persönliche und berufsbezogene Qualifizierung, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements oder auch politische Bildung gehen.
Kooperationspartner*innen können Vereine, Initiativen oder andere Träger sein, die Angebote der Erwachsenenbildung in Kooperation mit dem VNB durchführen.
Hier finden Sie eine Kurzdarstellung der Bildungskooperation mit dem VNB als pdf.
Das Verfahren in 6 Schritten
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