Was ist das NEBG?
Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) wurde 1970 zur Förderung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen durch den Landtag verabschiedet. Dieses soll die Umsetzung der Erwachsenenbildungsarbeit in Niedersachsen sichern und fördern.
Im NEBG ist festgehalten, dass „die Erwachsenenbildung .. eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens“ ist. „Sie umfasst die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung. Ihre Aufgabe ist die Bildungsberatung sowie die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Stärkung der Persönlichkeit, der Gestaltung des Übergangs von der allgemeinen zur beruflichen Bildung und der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens dienen“ (vgl. § 1 NEBG).
Die Erwachsenenbildung soll allen Menschen – ausgehend von den jeweiligen Bildungsbedürfnissen – „die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse; Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen“ (vgl. § 1 NEBG).
Auf Grundlage des NEBG fördert das Land Niedersachsen die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen nach Maßgabe der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan (§ 2 NEBG). Ziel der Förderung ist es, ein plurales, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Bildungsangebot zu schaffen und zu erhalten.
Als anerkannte Landeseinrichtung der Erwachsenenbildung erhält der VNB Finanzhilfe und kann Kooperationen im Sinne des NEBG eingehen (vgl. §8 NEBG).
Hier finden Sie den genauen Gesetzestext.