Bildungsurlaub
Arbeitnehmer*innen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz, wenn sich ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt worden ist. Beamtinnen und Beamte können sich nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung freistellen lassen, um an einem Bildungsurlaub teilzunehmen.
Auf dieser Seite finden Sie VNB-Fortbildungen, die als Bildungsurlaub anerkannt wurden. Benötigen Sie weitere Informationen? Sie können sich gerne an eine VNB-Geschäftsstelle wenden.
Mehr Informationen und Materialien erhalten Sie bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB).
Aktuelle Veranstaltungen:
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