Transparenter VNB
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
- Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Leitbild, Geschäftsbericht)
- Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft
- Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (Vorstand und Aufsichtsrat)
- Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Geschäftsbericht, VNB-Homepage)
- Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern (Geschäftsbericht, Abschnitt “Zahlen − Daten − Fakten”)
- Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich, öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb etc. (Geschäftsbericht und Bilanz)
- Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung (Geschäftsbericht und Bilanz)
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten und Partnerorganisationen (Geschäftsbericht, Abschnitt “Mit wem wir arbeiten”)
- Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet. (Geschäftsbericht)
→ Der VNB erhält vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Finanzhilfe im Rahmen des Nds. Erwachsenenbildungsgesetzes (§5 NEBG). Diese macht − wie im aktuellen Geschäftsbericht auf S. 38 dokumentiert − 43 % unseres Gesamtetats aus. Darüber hinaus gibt es keine juristische Person, deren finanzielle Zuwendung mehr als 10 % der VNB-Jahreseinnahmen ausmacht.