Details zur Veranstaltung
Kinder in Not?! Erkennen - einschätzen - handeln
Kindeswohlgefährdung – erkennen, einschätzen, entgegenwirken
Der § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Jugendhilfegesetz verpflichtet Kindertagesstätten den Schutzauftrag in einem abzustimmenden und festzulegenden Verfahrensablauf umzusetzen. Demnach haben Kindertagesstätten die Aufgabe, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, das Gefährdungsrisiko des jeweiligen Kindes unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft einzuschätzen und möglichst mit Beteiligung der Kinder und Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken.
Durch das Gesetz sind weit reichende Erwartungen, die vom bisherigen Auftrag an Kindertagesstätten, der die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern beinhaltet, gestellt. Wie Mitarbeiter*innen Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend des Verfahrensablaufes handeln sollen stellt eine Erweiterung dar.
In dieser Qualifizierung werden Fragestellungen geklärt wie z.B.:
• Wie gehe ich als MitarbeiterIn mit Auffälligkeiten bei Kindern und/oder Eltern um? Wie komme ich zu einer Einschätzung der Kindes-wohlgefährdung?
• Wie führe ich mit Eltern ein Gespräch über meine Beobachtungen und Informationen?
• Wann ist der richtige Zeitpunkt das Amt Jugendhilfe zu informieren?
• Wann soll und wann muss ich eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen?
• Wie soll ich mit meiner Sorge umgehen, dass die Eltern das Kind abmelden, wenn ich sie konfrontiere?
• Welche Strukturen und Methoden brauchen wir in unserem Team um den Schutzauftrag umsetzen zu können.
Zur Beantwortung dieser Fragen werden erarbeitet:
• Materialien (Beobachtungsbögen, verschiedene Raster für Teambesprechungen, Elterngespräche, Besprechungen mit der insoweit erfahrenen Fachkraft, Mitteilung an das Amt Jugendhilfe)
• Methoden zur Umsetzung des Schutzauftrages werden vorgestellt und erprobt
Durch das Gesetz sind weit reichende Erwartungen, die vom bisherigen Auftrag an Kindertagesstätten, der die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern beinhaltet, gestellt. Wie Mitarbeiter*innen Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend des Verfahrensablaufes handeln sollen stellt eine Erweiterung dar.
In dieser Qualifizierung werden Fragestellungen geklärt wie z.B.:
• Wie gehe ich als MitarbeiterIn mit Auffälligkeiten bei Kindern und/oder Eltern um? Wie komme ich zu einer Einschätzung der Kindes-wohlgefährdung?
• Wie führe ich mit Eltern ein Gespräch über meine Beobachtungen und Informationen?
• Wann ist der richtige Zeitpunkt das Amt Jugendhilfe zu informieren?
• Wann soll und wann muss ich eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen?
• Wie soll ich mit meiner Sorge umgehen, dass die Eltern das Kind abmelden, wenn ich sie konfrontiere?
• Welche Strukturen und Methoden brauchen wir in unserem Team um den Schutzauftrag umsetzen zu können.
Zur Beantwortung dieser Fragen werden erarbeitet:
• Materialien (Beobachtungsbögen, verschiedene Raster für Teambesprechungen, Elterngespräche, Besprechungen mit der insoweit erfahrenen Fachkraft, Mitteilung an das Amt Jugendhilfe)
• Methoden zur Umsetzung des Schutzauftrages werden vorgestellt und erprobt
Zielgruppe:
Erzieher*nnen in Kindertagesstätten
Zeitraum: 06.06.23, 09:00 Uhr bis 07.06.23 16:00 Uhr
Ort:
Dorfgemeinschaftshaus Neuenkirchen
Dorfstraße 57
21763 Neuenkirchen
Anmeldung und Information
Kooperationspartner:
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Cuxhaven e.V.
Segelckestr. 50
27472 Cuxhaven
+49 4721 - 62211
info@kinderschutzbund-cuxhaven.de